Cum instrumentis etiam non intervenientibus venditio facta rata maneat, consequenter amissis etiam quae intercesserant non tolli substantiam veritatis placuit.
von luise951 am 27.04.2024
Obwohl ohne vorliegende Dokumente ein Verkauf gültig bleibt, wird folgerichtig auch dann, wenn zwischenzeitlich aufgetretene Dinge verloren gegangen sind, festgestellt, dass der Kern der Wahrheit nicht beseitigt wird.
von freya952 am 09.03.2016
Ein Verkauf bleibt auch ohne Dokumentation rechtsgültig, und es wurde festgestellt, dass seine wesentliche Gültigkeit nicht beeinträchtigt wird, selbst wenn die für ihn erstellten Dokumente später verloren gehen.