Sed petitore quidem non implente suam intentionem vel exceptione submoto absolvi, convictos autem condemnari ac iuris remediis ad solutionem urgueri convenit.
von jaimy902 am 12.09.2019
Wenn jedoch der Antragsteller seine Absicht nicht beweist oder durch Ausnahme beseitigt wird, ist es angemessen, dass die Verurteilten verurteilt und durch Rechtsmittel zur Zahlung gedrängt werden.
von lion.931 am 23.07.2024
Es ist angemessen, dass Kläger, die ihren Fall nicht beweisen oder durch eine rechtliche Verteidigung blockiert werden, freigesprochen werden sollten, während diejenigen, die für schuldig befunden werden, verurteilt und durch rechtliche Maßnahmen zur Zahlung gezwungen werden sollten.