Possessionem debet prius restituere et tunc de proprietate litigare.
von natalie936 am 22.03.2020
Man sollte zuerst den Besitz zurückgeben und erst dann über das Eigentumsrecht streiten.
von anna.862 am 12.12.2020
Er muss zunächst den Besitz wiederherstellen und dann über die Eigentumsrechte prozessieren.