Si tamen minus in fratres collatum est, amplius autem ex huiusmodi casu ad patrem pervenit, illo quod ad similem quantitatem concurrit excepto cetera quasi paternae substantiae facta secundum modum institutionum dividantur:
von luna.954 am 07.03.2014
Wenn jedoch den Brüdern weniger zugewendet wurde, aus einer solchen Situation aber mehr an den Vater gelangte, soll nach Beiseitelegen eines Betrags in gleicher Höhe wie der den Brüdern zugekommene Betrag der Rest als Teil des väterlichen Vermögens betrachtet und gemäß den festgelegten Bestimmungen aufgeteilt werden:
von roman.9896 am 24.10.2017
Wenn jedoch den Brüdern weniger zugewendet wurde, mehr aber aus einer solchen Angelegenheit zum Vater gelangt ist, wobei der Betrag, der einer ähnlichen Menge entspricht, ausgenommen wird, sollen die verbleibenden Dinge, als seien sie väterliches Vermögen, gemäß der Verfügungsweise aufgeteilt werden: