Idcirco cum etiam usucapio cesset, intentio dominii non absumitur:
von ben.904 am 04.12.2014
Daher bleibt der Eigentumsanspruch auch dann, wenn Usucapio aufhört, nicht aufgebraucht:
von carlo965 am 19.10.2021
Aus diesem Grund bleibt der Eigentumsanspruch auch dann gültig, wenn das Recht des Erwerbs durch Besitz endet: