Postquam etenim hereditatis petitionis iudicium finem accipiat, tunc inter petitorem hereditatis et possessorem rationibus contractis non aliter possessor, si victus fuerit, hereditatem restituere compellitur, nisi pro omnibus quae rite ab eo gesta sunt petitor ei satisfaciat.
von oemer.v am 22.05.2023
Sobald das Erbschaftsanspruchsverfahren abgeschlossen ist, werden nach Ausgleich der Konten zwischen dem Erbschaftsanspruchsteller und dem aktuellen Besitzer der Besitzer nur dann zur Rückgabe der Erbschaft verpflichtet, wenn er unterlegen ist, und nur dann, wenn der Anspruchsteller ihn für alle rechtmäßig entstandenen Aufwendungen entschädigt.
von conrad.v am 12.06.2017
Nachdem das Urteil der Erbschaftsklage sein Ende findet, werden alsdann zwischen dem Erbschaftskläger und dem Besitzer die Rechnungen beglichen, und nicht anders ist der Besitzer, falls er unterlegen sein wird, verpflichtet, die Erbschaft zu restituieren, es sei denn, der Kläger leistet ihm Genugtuung für alle Dinge, die von ihm rechtmäßig vorgenommen wurden.