Magnitudo etenim et auctoritas centumviralis iudicii non patiebatur per alios tramites viam hereditatis petitionis infringi.
von amy.y am 14.09.2013
Die Größe und Autorität des Centumviralgerichts ließ nicht zu, dass der Weg der Erbschaftsklage durch andere Wege unterbrochen wurde.
von lijas852 am 23.01.2017
Die Bedeutung und Autorität des centumviralen Gerichts würde nicht zulassen, dass Erbschaftsansprüche durch andere Rechtswege untergraben werden.