Illic, ubi res hereditarias esse proponis, heredes in possessionem rerum hereditarium mitti postulandum est.
von finya.h am 22.11.2017
Dort, wo du die Erbschaftsgegenstände als vorhanden behauptest, muss die Einsetzung der Erben in den Besitz dieser Erbschaftsgegenstände beantragt werden.
von florentine947 am 07.10.2016
An diesem Ort, wo du behauptest, dass sich der Erbbesitz befindet, muss ein Antrag gestellt werden, damit die Erben in den Besitz des Erbschaftsvermögens gesetzt werden.