Sed et in locis, in quibus res propter quas contenditur constitutae sunt, iubemus in rem actionem adversus possidentem moveri.
von til.d am 13.11.2020
Wir ordnen an, dass in den Orten, in denen die Sachen, über die Streit besteht, situiert sind, eine dingliche Klage gegen den Besitzer erhoben wird.
von tim.t am 27.05.2018
Wir ordnen an, dass Eigentumsansprüche dort geltend gemacht werden sollen, wo sich die umstrittenen Gegenstände befinden, gegen die Person, die sie besitzt.