In his tamen emancipandi et manumittendi cuncti licentiam habeant, et super his acta non prohibeantur.
von olivia.u am 06.11.2013
Jeder soll das Recht haben, seine Kinder und Sklaven in diesen Fällen zu befreien, und keine amtliche Dokumentation solcher Handlungen soll verboten sein.
von lucy.934 am 02.11.2014
In diesen Angelegenheiten sollen jedoch alle die Befugnis haben, zu emanzipieren und freizulassen, und bezüglich dieser Dinge sollen amtliche Handlungen nicht untersagt werden.