Actus omnes seu publici seu privati diebus quindecim paschalibus conquiescant.
von luzi.w am 20.09.2019
Alle Geschäftsaktivitäten, sowohl öffentliche als auch private, sollen während der fünfzehn Ostertage ruhen.
von lya.931 am 01.09.2013
Es sollen alle Handlungen, seien sie öffentlich oder privat, während der fünfzehn österlichen Tage ruhen.