Si quando quis rescriptum ad extraordinarium iudicem reportaverit, dilatio ei penitus deneganda est:
von mayla.x am 26.01.2015
Wenn jemand eine kaiserliche Verfügung einem Sonderrichter vorlegt, darf keinerlei Aufschub gewährt werden:
von benjamin.s am 24.01.2018
Wenn jemals jemand ein Reskript an einen außerordentlichen Richter gebracht haben wird, muss ihm eine Verzögerung vollständig verweigert werden: