Sed praedictum sacramentum in litibus quidem quae necdum sunt inchoatae praestari volumus in ipso litis primordio.
von mathea.p am 07.01.2016
Wir fordern jedoch, dass der vorerwähnte Eid in Rechtsverfahren, die noch nicht begonnen haben, gleich zu Beginn der Verfahren geleistet wird.
von laura874 am 28.05.2015
Das vorerwähnte Sakrament in Rechtsstreitigkeiten, die noch nicht begonnen wurden, wollen wir zu Beginn des Rechtsstreits selbst erbracht wissen.