Feminas quoque, quas morum honestas mentisque sollertia commendat, cum octavum et decimum annum egressae fuerint, veniam aetatis impetrare sancimus.
von emely.929 am 13.08.2014
Wir verfügen, dass auch Frauen, die durch moralische Rechtschaffenheit und geistige Befähigung empfohlen werden, nach Vollendung des achzehnten Lebensjahres eine Altersdispensation erlangen können.
von sophie.j am 02.09.2024
Hiermit legen wir fest, dass Frauen, die moralische Integrität und geistige Befähigung unter Beweis stellen, nach Vollendung des achtzehnten Lebensjahres den rechtlichen Status von Erwachsenen erlangen können.