Sed cum delictum non ex animo, sed ex contractu venit, noxa non committitur, etiamsi poenae causa pecuniae damnum inrogatur:
von caroline.i am 15.07.2016
Wenn jedoch ein Verschulden nicht aus Absicht, sondern aus einem Vertrag entsteht, wird keine Rechtsverletzung begangen, selbst wenn zur Strafe ein Geldbetrag auferlegt wird:
von valerie869 am 25.05.2018
Wenn ein Vertragsverstoß nicht aus vorsätzlichem Fehlverhalten, sondern aus einem Vertrag entsteht, wird er nicht als schädliches Verschulden angesehen, selbst wenn dies zu finanziellen Strafen führt: