In integrum restitutione minoribus adversus commenticias venditiones et adversus tutorum seu curatorum insidias sanctionum praesidio cautum esse non dubium est.
von jasmine.872 am 11.12.2023
Es ist nicht zweifelhaft, dass Minderjährigen durch vollständige Restitution gegen betrügerische Verkäufe und gegen die Machenschaften von Vormündern oder Kuratoren durch den Schutz von Sanktionen Sicherheit gewährt worden ist.
von milla.9938 am 10.05.2017
Es besteht kein Zweifel, dass Minderjährige gesetzlich durch vollständige Restitution gegen betrügerische Verkäufe und gegen die Machenschaften von Vormündern und Treuhändern geschützt sind.