Si maior quinque et viginti annis hereditatem fratris tui repudiasti, nulla tibi facultas eius adeundae relinquitur.
von hannes.d am 08.10.2017
Wenn du als mehr als fünfundzwanzig Jahre alter Erbe das Erbe deines Bruders ausgeschlagen hast, bleibt dir keine Möglichkeit mehr, es zu beanspruchen.
von linea.q am 06.01.2015
Wenn du zum Zeitpunkt der Entsagung des Erbes deines Bruders über fünfundzwanzig Jahre alt warst, hast du keinerlei Recht mehr, dieses geltend zu machen.