Si paterna adfectu privignas tuas aluisti seu mercedes pro his aliquas magistris expendisti, eius erogationis tibi nulla repetitio est.
von oliver.l am 01.04.2018
Wenn Sie Ihre Stieftöchter mit väterlicher Fürsorge aufgezogen haben oder deren Lehrer bezahlt haben, können Sie diese Aufwendungen nicht zurückfordern.
von Elija am 13.01.2019
Wenn du deine Stieftöchter mit väterlicher Zuneigung großgezogen hast oder Zahlungen für deren Unterricht geleistet hast, steht dir für diese Aufwendungen keinerlei Rückerstattung zu.