Licentiam eis praeterea facimus binos homines annis singulis itidem offerendi nostram adoraturos purpuram, statutis inserendos praesentalibus domesticis, unum equitum, alterum scholae peditum, in vacantem eorum locum qui defuncti sunt, nullo, dum supererant, de militia venumdanda pacto cum eis interposito, quorum eiusmodi conventiones intersunt, ita tamen, ut idem viri facundissimi, cum offerendos eosdem crediderint homines, bina solidorum pro singulis millia nihilque amplius noverint dependenda viris magnificis comitibus dicatissimorum domesticorum, id est equitum quidem pro eo, qui inter equites meriturus est, peditum autem pro eo, qui inter pedites inserendus est:
von annie.968 am 26.03.2017
Wir gewähren ihnen ferner die Erlaubnis, jährlich zwei Männer zu benennen, die in unserem kaiserlichen Haushalt dienen sollen, einen für die Kavallerie und einen für die Infanteriedivision, um die Positionen derjenigen zu besetzen, die verstorben sind. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass zu Lebzeiten keine Vereinbarung über den Verkauf ihrer Militärpositionen getroffen wurde, unter Einbeziehung derjenigen, die an solchen Vereinbarungen beteiligt sind. Die Nominierenden sollen verstehen, dass sie bei der Vorstellung dieser Kandidaten für jede Person genau zweitausend Solidi an die ausgezeichneten Grafen der kaiserlichen Leibgarde zahlen müssen - und zwar an den Kavallerie-Kommandanten für einen Kavallerie-Rekruten und an den Infanterie-Kommandanten für einen Infanterie-Rekruten.
von theodor.c am 05.01.2018
Wir gewähren ihnen hiermit die Erlaubnis, jährlich zwei Männer zu entsenden, die unsere Purpur ehren sollen, und zwar zur Einfügung in die bestehenden gegenwärtigen Haushaltseinheiten, einen für die Kavallerie, einen für die Infanterieschule, an die freie Stelle derjenigen, die verstorben sind, ohne dass während ihres Lebens eine Vereinbarung über den Verkauf des Militärdienstes getroffen wurde, mit jenen, deren Vereinbarungen dieser Art betroffen sind. Jedoch sollen dieselben hochberedten Männer, wenn sie glauben, dieselben Männer anbieten zu können, zwei Tausend Solidi für jeden wissen, und nichts mehr soll an die bedeutenden Herren Grafen der höchst ergebenen Haushaltseinheiten gezahlt werden, und zwar für die Kavallerie für denjenigen, der unter den Reitern dienen soll, für die Infanterie für denjenigen, der in die Infanterie eingefügt werden soll: