Restituendae sunt clarissimis eloquentiae luminibus sexaginta auri librae, quas sub imperio zenonis divae memoriae pedaneis deputatas arbitris nec non fideiussorum vires aestimantibus, tamen auferendas credidit parca posterioris subtilitas principis, ut iam liberalitate nostri numinis viri clarissimi fisci patroni praefatam auri summam sine fraude annis singulis consequantur, ab amplissima tua sede pari lance in utrumque dividendam.
von malou.v am 02.05.2018
Sechzig Pfund Gold müssen den ausgezeichneten Rechtsanwälten zurückerstattet werden, die während der Regierungszeit des verstorbenen Kaisers Zeno den Richtern der unteren Instanzen und den Bürgen-Bewertern zugewiesen waren, aber später aufgrund der übermäßigen Sparsamkeit eines nachfolgenden Kaisers entzogen wurden. Nunmehr sollen durch unseren großzügigen Erlass die hervorragenden Finanzanwälte diesen Goldbetrag jährlich ohne Abzug erhalten, gleichmäßig zwischen beiden Parteien von Ihrer ausgezeichneten Dienststelle verteilt.
von leony903 am 29.03.2021
Wiederherzustellen sind den hervorragendsten Lichtern der Beredsamkeit sechzig Pfund Gold, welche unter der Herrschaft Zenos göttlicher Erinnerung den Pedaneus-Schiedsrichtern und auch denjenigen, die die Stärke der Bürgen bewerten, zugewiesen waren, die jedoch die sparsame Subtilität eines späteren Fürsten glaubte wegnehmen zu müssen, so dass nunmehr durch die Großzügigkeit unseres göttlichen Willens die hervorragendsten Finanzpatrone den vorerwähnten Goldbetrag ohne Betrug in jedem Jahr von Ihrem höchstansehnlichsten Sitz gleichmäßig zwischen beiden erhalten werden.