Si vero afuerit, apud defensorem sui oppidi gesta conficiat.
von lewi975 am 12.07.2015
Falls er tatsächlich abwesend sein wird, möge er die Verhandlungen vor vor dem Verteidiger seiner Stadt vollenden.
von catharina.867 am 23.06.2024
Falls sie abwesend sind, sollten sie die Verfahren vor dem Amtsvorsteher ihrer Stadt abschließen.