Apud urbem autem romam etiam honoratis, qui hoc putaverint eligendum, eo usque liceat orare, quousque maluerint, videlicet ut non ad turpe compendium stipemque deformem haec adripiatur occasio, sed laudis per eam augmenta quaerantur.
von lennard.e am 25.07.2015
In Rom soll es ehrenwerten Männern, die diesen Beruf wählen, erlaubt sein, so lange Recht zu sprechen, wie sie möchten, vorausgesetzt, sie nutzen diese Gelegenheit nicht für unehrenhaften Gewinn oder erniedrigende Bezahlung, sondern um ihren Ruf zu mehren.
von malik.9941 am 30.06.2016
In der Stadt Rom soll es ehrenwerten Personen, die dies als würdig erachten, gestattet sein, so lange zu plädieren, wie sie es wünschen, und zwar ausdrücklich derart, dass diese Gelegenheit nicht für schändlichen Gewinn und entehrende Bezahlung ergriffen werde, sondern um dadurch Erhöhungen des Ruhmes zu erlangen.