Et si quando res exegerit ad fidem petitionis tuae apud alium iudicem praebendam aliquid eorum proferri, desiderante eo qui convenitur, ut id fiat, praecipiet.
von adam.975 am 09.11.2023
Und wenn zu irgendeiner Zeit die Umstände es erfordern werden, den Glauben deiner Eingabe vor einem anderen Richter zu beweisen, etwas von diesen Dingen vorzulegen, wird er anordnen, dass dies geschieht, mit dem, der vorgeladen ist, der es wünscht.
von lukas853 am 29.06.2023
Und falls die Umstände jemals erfordern, dass diese Dokumente zur Untermauerung Ihres Antrags einem anderen Richter vorgelegt werden müssen, wird er dies anordnen, wenn der Beklagte es verlangt.