Si vero probati fuerint artibus suis invidiam inimicis creare voluisse, ultrix in eos sententia proferatur.
von asya853 am 20.01.2019
Sollten sie tatsächlich nachweislich mit ihren Machenschaften beabsichtigt haben, Feindseligkeit gegen Gegner zu erzeugen, so soll ein rächendes Urteil gegen sie ergehen.
von lian.t am 15.11.2017
Wenn nachgewiesen wird, dass sie mit ihren Machenschaften Hass gegen ihre Feinde schüren wollten, soll gegen sie ein hartes Urteil gefällt werden.