Si quid autem tale facere ausi fuerint, ipsi quidem falsitatis rei constituantur, volumina autem eorum omnimodo corrumpentur.
von lena.l am 22.06.2016
Falls sie jedoch gewagt haben werden, irgendetwas Derartiges zu tun, sollen sie selbst als Angeklagte wegen Fälschung festgestellt werden, und ihre Schriften sollen vollständig vernichtet werden.
von zeynep.c am 15.08.2015
Wenn sie es jedoch wagen, dergleichen zu tun, werden sie der Fälschung schuldig gesprochen und ihre Schriften werden vollständig vernichtet.