Hoc autem quod et ab initio nobis visum est, cum hoc opus fieri deo adnuente mandabamus, tempestivum nobis videtur et in praesenti sancire, ut nemo neque eorum, qui in praesenti iuris peritiam habent, nec qui postea fuerint audeat commentarios isdem legibus adnectere:
von maila.8833 am 17.07.2023
Überdies erscheint uns das, was uns von Anfang an als richtig galt, als wir dieses Werk mit Gottes Zustimmung in Auftrag gaben, auch jetzt zweckmäßig zu verordnen, dass niemand, weder diejenigen, die gegenwärtig Rechtskenntnisse besitzen, noch diejenigen, die künftig kommen werden, es wagen sollen, Kommentare zu eben diesen Gesetzen anzufügen.
von aliyah.v am 12.04.2021
Zudem, wie wir von Anfang an dachten, als wir diese Arbeit mit Gottes Billigung in Auftrag gaben, erachten wir jetzt den Zeitpunkt für gekommen, zu verordnen, dass niemand - weder gegenwärtige Rechtsexperten noch zukünftige - es wagen soll, Kommentare zu diesen Gesetzen hinzuzufügen.