Aut enim ita lex necessaria erat, ut diversis titulis propter rerum cognationem adplicari eam oporteat, aut, cum fuerat aliis diversis permixta, impossibile erat eam per partes detrahi, ne totum confundatur.
von finnya.949 am 15.04.2020
Entweder war das Gesetz so wesentlich, dass es aufgrund der Verwandtschaft der Themen auf verschiedene Abschnitte angewendet werden musste, oder es war mit verschiedenen anderen Angelegenheiten so sehr vermischt, dass es nicht ohne völlige Verwirrung in Teile aufgeteilt werden konnte.
von konradt.8881 am 23.06.2015
Denn entweder war das Gesetz so notwendig, dass es aufgrund der Verwandtschaft der Sachverhalte auf verschiedene Titel angewendet werden musste, oder es war, wenn es mit anderen unterschiedlichen Angelegenheiten vermischt war, unmöglich, es teilweise zu trennen, um nicht das Ganze in Verwirrung zu stürzen.