Aliis vero haereticis tantummodo iudicialia testimonia contra orthodoxos, secundum quod constitutum est, volumus esse inhibita.
von hassan942 am 14.01.2015
Wir wollen anderen Ketzern gemäß der bestehenden Rechtslage die gerichtliche Zeugenaussage gegen rechtgläubige Gläubige untersagen.
von vinzent.w am 19.05.2018
Anderen Häretikern wünschen wir nur gerichtliche Zeugnisse gegen Rechtgläubige, gemäß der bestehenden Vorschrift, als verboten zu betrachten.