Sed sciat se cognitor triginta librarum auri multa, primates officii capitali esse sententia feriendos, nisi usurpatio ista aut protinus vindicetur aut, si tanta clericorum aut monachorum audacia est, ut bellum potius quam iudicium futurum esse existimetur, ad clementiam nostram commissa referantur, ut nostro arbitrio mox severior ultio procedat.
von noel8969 am 05.06.2019
Der Beamte soll sich bewusst sein, einer Geldbuße von dreißig Pfund Gold unterworfen zu sein, und die leitenden Stabsoffiziere sollen mit Todesstrafe belegt werden, es sei denn, diese Usurpation wird unverzüglich bestraft oder, falls die Vermessenheit der Kleriker oder Mönche so groß ist, dass eher Krieg als Rechtsverfahren zu erwarten ist, werden die Vergehen unserer Gnade vorgelegt, damit durch unser Urteil alsbald eine härtere Strafe verhängt werden kann.
von kilian.u am 06.05.2019
Der Administrator sollte sich bewusst sein, dass er mit einer Geldbuße von dreißig Pfund Gold rechnen muss, und seine leitenden Beamten mit der Todesstrafe bedroht werden, es sei denn, diese unrechtmäßige Beschlagnahmung wird unverzüglich beseitigt oder - falls die Geistlichen und Mönche so kühn sind, dass Gewalt wahrscheinlicher erscheint als eine rechtliche Lösung - die Verbrechen werden uns zur Prüfung gemeldet, damit wir mit einer noch härteren Bestrafung vorgehen können.