Id fiet, si aut id, quod dicent defensores futurum fuisse, nisi id factum esset, de quo facto iudicium est, futurum fuisse negabitur; aut si alia ratione et aliam ob causam, ac dicet se reus fecisse, demonstrabitur esse factum.
von ole941 am 30.09.2016
Dies wird geschehen, wenn entweder dasjenige, was die Verteidiger sagen würden, dass es geschehen wäre, es sei denn, das wäre geschehen, worüber Urteil ergeht, als nicht geschehen zu sein verneint wird; oder wenn durch eine andere Argumentation und aus einem anderen Grund, als der Beklagte sagen wird, er habe es getan, nachgewiesen wird, dass es geschehen ist.
von silas.d am 24.11.2019
Dies wird in zwei Fällen eintreten: Erstens, wenn jemand bestreitet, dass das von der Verteidigung behauptete Ergebnis ohne die nun zur Verhandlung stehende Handlung eingetreten wäre; oder zweitens, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Handlung aus einem anderen Grund und mit einer anderen Absicht begangen wurde, als der Angeklagte behauptet.