Ita tamen, ut religiosissimi antistites gratis et sine ullo dispendio praedicta gesta conficiant, ne humanitatis obtentu relictae pecuniae iudiciorum dispendiis erogentur.
von emilie.j am 04.11.2020
Diese religiösen Amtsträger sollen diese Dokumente unentgeltlich und ohne jegliche Kosten vorbereiten, um zu verhindern, dass Spendengelder für Gerichtskosten verschwendet werden.
von jasmin.f am 21.08.2019
So jedoch, dass die höchst religiösen Bischöfe die vorgenannten Aufzeichnungen unentgeltlich und ohne jegliche Kosten anfertigen, damit nicht unter dem Vorwand der Menschlichkeit die vermachten Gelder für Gerichtskosten ausgegeben werden.