Neque sibi blandiri quemquam oportet, quod et praesentis legis aculeos possit evadere, quemadmodum et anteriores leges super hac re positas deludebat.
von evelynn905 am 22.02.2016
Niemand sollte sich selbst täuschen, indem er glaubt, den Strafen des gegenwärtigen Gesetzes entgehen zu können, wie er frühere Gesetze zu diesem Thema umgangen hat.
von johan.s am 26.10.2020
Es ziemt sich nicht für jemanden, sich selbst zu schmeicheln, nur weil er glaubt, die Stachel des geltenden Gesetzes umgehen zu können, ebenso wie er frühere Gesetze zu dieser Angelegenheit bereits umgangen hatte.