Liceat omnibus iudicibus illustri praeditis potestate consiliarios sibi eosdem secundo ac tertio et saepius iniungere, quia qui semel recte cognitus est, ob hoc solum non debet, quod iam probatus est, improbari.
von mathis.871 am 01.07.2022
Es soll allen Richtern, die mit hervorragender Macht ausgestattet sind, erlaubt sein, dieselben Räte ein zweites und drittes Mal und öfter für sich zu bestellen, weil derjenige, der einmal rechtmäßig erkannt wurde, nicht allein deshalb, weil er bereits bewährt ist, missbilligt werden soll.
von hugo925 am 28.11.2023
Alle hochrangigen Richter sollten berechtigt sein, dieselben Berater mehrfach zu ernennen, da jemand, der sich als kompetent erwiesen hat, nicht allein deshalb abgelehnt werden sollte, weil er bereits zuvor tätig war.