Eadem interveniunt et si communi dividundo de pluribus rebus actum fuerit.
von vinzent.912 am 11.08.2020
Dieselben Umstände gelten auch, wenn Maßnahmen zur gemeinsamen Teilung bezüglich mehrerer Gegenstände ergriffen worden sind.
von mehmet.879 am 10.04.2017
Die gleichen Regeln gelten, wenn rechtliche Schritte zur Teilung mehrerer Gegenstände aus gemeinsamem Eigentum unternommen werden.