Quae de fullone et sarcinatore diximus, eadem et ad eum cui commodata res est transferenda veteres existimabant:
von robin.a am 08.05.2019
Die alten Rechtsgelehrten glaubten, dass das, was wir bezüglich Reinigern und Schneidern besprochen haben, auch auf jemanden zutreffen sollte, der etwas geliehen hat:
von bela.954 am 28.05.2018
Diejenigen Dinge, die wir über den Walker und den Flickschneider gesagt haben, dieselben glaubten die Alten auch auf denjenigen übertragen zu müssen, dem eine Sache geliehen wurde: