Sed de vi privata, si sine armis vim fecerit, sin autem cum armis eum de possessione expulerit, de vi publica.
von wolfgang.d am 28.11.2013
Es ist ein Fall von Privatgewalt, wenn jemand Gewalt ohne Waffen anwendet, aber wenn jemand bewaffnet einen anderen von dessen Eigentum vertreibt, ist es ein Fall von öffentlicher Gewalt.
von leonhard.f am 15.06.2013
Bezüglich privater Gewalt, wenn er Gewalt ohne Waffen verübt hat, jedoch wenn er ihn mit Waffen aus dem Besitz vertrieben hat, bezüglich öffentlicher Gewalt.