UTRUBI vero interdicto is vincebat, qui maiore parte eius anni nec vi nec clam nec precario ab adversario possidebat.
von svea.9812 am 23.08.2017
Bei dem UTRUBI-Interdikt gewann derjenige, der für den größeren Teil dieses Jahres weder mit Gewalt noch heimlich noch mit Erlaubnis des Gegners besaß.
von paskal.c am 21.10.2023
Nach diesem Besitzrecht gewann derjenige den Fall, der das Eigentum für den größten Teil des Jahres besessen hatte, ohne Gewalt anzuwenden, ohne Heimlichkeit und ohne lediglich eine Erlaubnis des Gegners zu haben.