UTRUBI vero interdicto is vincebat, qui maiore parte eius anni nec vi nec clam nec precario ab adversario possidebat.
von paskal.c am 21.10.2023
Nach diesem Besitzrecht gewann derjenige den Fall, der das Eigentum für den größten Teil des Jahres besessen hatte, ohne Gewalt anzuwenden, ohne Heimlichkeit und ohne lediglich eine Erlaubnis des Gegners zu haben.