Fulloni vero et sarcinatori non aliter furti competere placuit, quam si solvendo sint, hoc est si domino rei aestimationem solvere possint:
von johan.z am 20.06.2014
Es wurde festgelegt, dass Diebstahlklagen gegen einen Wäscher oder Schneider nur dann erhoben werden können, wenn sie finanziell in der Lage sind, Schadensersatz zu zahlen - das heißt, wenn sie dem Eigentümer den Wert des beschädigten Gegenstands erstatten können:
von niclas.913 am 20.10.2019
Für einen Walker und einen Schneider wurde festgelegt, dass eine Diebstahlklage nur dann anwendbar sein sollte, wenn sie zahlungsfähig sind, das heißt, wenn sie dem Eigentümer den Wert der Sache ersetzen können: