Aliquando tamen et in perpetuum extenduntur, id est usque ad finem constitutionibus introductum, quales sunt hae quas bonorum possessori, ceterisque qui heredis loco sunt, accommodat.
von aaliya.i am 04.11.2020
Manchmal werden sie jedoch auch dauerhaft verlängert, das heißt bis zum gesetzlich festgelegten Ende, wie dies bei Besitzern von Eigentum und anderen, die an Stelle eines Erben stehen, der Fall ist.
von felicitas.968 am 06.08.2015
Manchmal werden sie jedoch auch ins Unendliche ausgedehnt, das heißt bis zu dem durch Verfassungen eingeführten Ende, wie diejenigen, die er dem Besitzer des Vermögens und anderen, die an der Stelle des Erben stehen, zugesteht.