Namque inter dominum et eum qui in eius potestate est nulla obligatio nasci potest.
von ben864 am 19.01.2019
Zwischen einem Herrn und demjenigen, der sich in seiner Gewalt befindet, kann keine Verpflichtung entstehen.
von aileen.p am 30.03.2024
Da zwischen einem Herrn und jemandem, der seiner Autorität untersteht, keine rechtliche Verpflichtung entstehen kann.