Itaque si ex decem utputa aureis, quos servos tuus a Titio mutuos accepit, creditori tuo quinque aureos solverit, reliquos vero quinque quolibet modo consumpserit pro quinque quidem in solidum damnari debes, pro ceteris vero quinque eatenus quatenus in peculio sit:
von alina.n am 18.01.2021
Wenn also beispielsweise von zehn Goldstücken, die dein Sklave von Titius als Darlehen erhalten hat, fünf Goldstücke an deinen Gläubiger gezahlt wurden, die restlichen fünf jedoch auf welche Weise auch immer verbraucht wurden, musst du für die fünf Goldstücke vollumfänglich haftbar gemacht werden, für die anderen fünf jedoch nur insoweit, als sie im Peculium vorhanden sind:
von ronja906 am 21.06.2019
Wenn also dein Sklave zehn Goldstücke von Titius geliehen hat und dann fünf davon an deinen Gläubiger zahlt, während er die anderen fünf auf irgendeine Weise verbraucht, musst du für die ersten fünf vollständig haftbar gemacht werden, während du für die anderen fünf nur bis zur Höhe des verfügbaren Sklavenpekuliums haftbar bist: