In confitentem vero et antequam iussu magistratuum conveniatur solventem simpli redditur.
von anabell.b am 27.01.2024
Gegen einen, der tatsächlich gesteht und bevor er auf Anordnung der Magistrate verklagt wird, wird bei Zahlung eine einfache Strafe zurückerstattet.
von magdalena.x am 05.06.2017
Wenn jemand einen Fehler eingesteht und zahlt, bevor er von den Magistraten vorgeladen wird, wird nur eine einzige Strafe verhängt.