Quod nostra constitutio induxit, quae in nostro codice fulget, ex qua dubio procul est ex lege condicticiam emanare.
von tea.w am 31.05.2020
Dies wurde durch unseren Rechtserlass festgelegt, der in unserem Gesetzbuch prominent hervorgehoben ist und aus dem zweifellos das Recht auf rechtliche Wiedererlangung nach Gesetz hervorgeht.
von clemens.i am 23.02.2020
Was unsere Verfassung eingeführt hat, was in unserem Kodex leuchtet, aus dem zweifellos die condicticia Klage aus dem Gesetz hervorgeht.