Nam pignoris appellatione eam proprie contineri dicimus quae simul etiam traditur creditori, maxime si mobilis sit:
von lorena.v am 28.11.2019
Wir verstehen unter einem Pfand im eigentlichen Sinne etwas, das tatsächlich dem Gläubiger übergeben wird, insbesondere wenn es sich um eine bewegliche Sache handelt:
von sam.845 am 05.03.2020
Unter der Bezeichnung des Pfandes verstehen wir dasjenige als eigentlich umfasst, was gleichzeitig auch dem Gläubiger übergeben wird, insbesondere wenn es sich um eine bewegliche Sache handelt: