Eadem placuerunt de eo quoque, cum equo veheretur, impetum eius aut propter infirmitatem aut propter imperitiam suam retinere non potuerit.
von dana.911 am 28.06.2013
Dieselben Regeln galten für jeden, der beim Reiten ein Pferd weder aufgrund körperlicher Schwäche noch mangelnder Erfahrung zu kontrollieren vermochte.
von leon.n am 30.05.2015
Dasselbe wurde auch über ihn beschlossen, als er mit dem Pferd unterwegs war und dessen Vorwärtsdrang weder aufgrund seiner Schwäche noch aufgrund seiner Unerfahrenheit zurückhalten konnte.