Namque definiverunt veteres, ex quibus causis infitiando lis crescit, ex his causis non debitum solutum repeti non posse, veluti ex lege Aquilia, item ex legato.
von mio.9954 am 28.11.2018
Die Alten definierten, dass aus jenen Gründen, aus denen eine Klage durch Bestreiten entsteht, aus diesen Gründen eine nicht geschuldete Zahlung nicht zurückgefordert werden kann, wie etwa aus dem Aquilischen Gesetz, ebenso aus einem Vermächtnis.
von milan.878 am 11.04.2017
Die frühen Rechtsgelehrten legten fest, dass in Fällen, in denen das Bestreiten der Haftung die Strafe erhöht, jede Zahlung, die geleistet wurde, obwohl tatsächlich nichts geschuldet war, nicht zurückgefordert werden kann, beispielsweise in Fällen nach dem Aquilischen Recht oder in Erbangelegenheiten.