Quibus casibus, sine mercede suscepto officio, mandati aut depositi contrahitur negotium, his casibus, interveniente mercede, locatio et conductio contrahi intellegitur.
von wilhelm906 am 15.01.2014
In Fällen, in denen eine Dienstleistung ohne Vergütung erbracht wird, entsteht ein Auftrags- oder Hinterlegungsvertrag, aber in denselben Situationen, wenn eine Vergütung erfolgt, wird es als Dienstvertrag betrachtet.
von fabienne.8913 am 08.03.2019
In welchen Fällen ein Geschäft des Auftrags oder der Hinterlegung ohne Vergütung übernommen wird, in diesen Fällen wird bei Zahlung eine Miete und Vermietung als geschlossen verstanden.