Sed si quis stipuletur alii, cum eius interesset, placuit stipulationem valere.
von casper.874 am 14.02.2017
Es wurde jedoch festgestellt, dass eine Zusage rechtlich gültig ist, wenn jemand im eigenen Interesse eine Zusage für eine andere Person macht.
von martin.877 am 26.03.2014
Wenn jedoch jemand für einen anderen eine Vereinbarung trifft, bei der es in dessen Interesse war, wurde festgelegt, dass die Vereinbarung gültig ist.