Quod ideo sic placuit, quia iniquum erat esse in potestate patris adoptivi, ad quos bona naturalis patris pertinerent, utrum ad liberos eius an ad adgnatos.
von noa.977 am 25.09.2014
Dies wurde so entschieden, weil es unbillig gewesen wäre, wenn der Adoptivvater darüber hätte entscheiden können, wer das Vermögen des Geburtsvaters erben sollte, ob es an dessen Kinder oder an seine Verwandten väerlicherseits gehen würde.
von fabio.i am 07.06.2017
Was daher so entschieden wurde, weil es unbillig war, in der Gewalt des Adoptivvaters zu sein, dem das Vermögen des natürlichen Vaters gehören würde, sei es an seine Kinder oder an die Agnaten.