Ut tamen, sicubi tutoris auctoritas necessaria sit, adhibeatur tutor, veluti si ipse obligetur:
von noel.w am 17.09.2019
Jedoch sollte, wo die Autorität eines Vormunds erforderlich ist, der Vormund herangezogen werden, beispielsweise wenn er selbst verpflichtet sein sollte:
von mina.862 am 08.08.2016
Jedoch sollte sollte, wenn die Zustimmung eines Vormunds erforderlich ist, der Vormund einbezogen werden, beispielsweise wenn er eine Verpflichtung eingehen muss: